Betreuungs-/Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen

Wer darf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen?
Nicht jeder kann einfach zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Sowohl der Besuch bei dem Hausarzt, die Durchführung von Einkäufen, die anfallende Haushaltsreinigung aber auch das gemeinsame Backen mit einem Alltagsbegleiter – Pflegebedürftige können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Unterstützung und Unterhaltung ganz unterschiedlicher Art holen.

Muss man etwas dazu bezahlen? Oder werden andere Pflegeleistungen gekürzt?
Es entstehen weder zusätzliche Kosten, noch werden andere Pflegeleistungen gekürzt. Die Entlastungsleistungen sind Leistungen, die unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Hierfür stehen montlich 125,00 Euro zur Verfügung.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden

Unsere Kosten
Eine Abrechnung der erbrachten Leistung kann direkt mit Ihrer Pflegekasse stattfinden.
Für die Durchführung der Entlastungsleistungen berechnen wir 28,32 Euro pro Stunde.
Pro Einsatz wird außerdem eine Anfahrtsgebühr in Höhe von 5,00 Euro berechnet.
Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen kann es zu Feiertagszuschlägen kommen. Diesbezüglich wird vorab allerdings Rücksprache gehalten.
Die Gebühr des Erstgespräches beträgt 28,32 Euro.

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