Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege hilft Pflegenden und Gepflegten
Rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es derzeit in Deutschland. Fast zwei Drittel von ihnen werden – überwiegend durch einen Angehörigen – zu Hause betreut. Eine solche Situation bringt einschneidende Veränderungen für den Pflegenden und den Gepflegten mit sich. Der Alltag will gut organisiert sein. Doch was passiert, wenn der Pflegende einmal verhindert ist?
Auch wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, muss der Patient zuverlässig betreut werden. Die Verhinderungspflege kann genau dies leisten
Voraussetzungen
Alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Allerdings nur, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.
Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
Die Vertretungsperson kann grundsätzlich alle Leistungen übernehmen, die zur Grundpflege oder zur hauswirtschaftlichen Unterstützung gehören
Muss man etwas dazu bezahlen? Oder werden andere Pflegeleistungen gekürzt?
Es entstehen weder zusätzliche Kosten, noch werden andere Pflegeleistungen gekürzt. Vorausgesetzt, der Pflegeaufwand bleibt pro Tag unter 8 Stunden. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen wird. Grundsätzlich können Sie Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen, bzw. 42 Tage im Jahr in Anspruch nehmen. Dies kann sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch erfolgen. Dafür stellt die Pflegekasse maximal 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Es ist allerdings möglich einen Teil der Mittel, die für die eventuelle Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege gedacht sind, heranzuziehen. Maximal die Hälfte des noch nicht genutzten Betrages für Kurzzeitpflege kann für die Finanzierung der Verhinderungspflege genutzt werden. Somit erhöht sich der maximale Betrag auf insgesamt 2.418 €.
Unsere Kosten
Eine Abrechnung der erbrachten Leistung kann direkt mit Ihrer Pflegekasse stattfinden.
Für die Durchführung der Verhinderungspflege berechnen wir 37,50 Euro pro Stunde.
Pro Einsatz wird außerdem eine Anfahrtsgebühr in Höhe von 6,00 Euro berechnet.
Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen kann es zu Feiertagszuschlägen kommen. Diesbezüglich wird vorab allerdings Rücksprache gehalten.
Die Gebühr des Erstgespräches beträgt 37,50 Euro.